Bei der Vermietung einer Wohnung in Frankfurt stellt sich oft die Frage: Wer muss Schönheitsreparaturen übernehmen – Mieter oder Vermieter? Die Antwort ist nicht immer eindeutig, denn es kommt auf die Vertragsgestaltung, den Zustand der Wohnung und die Rechtsprechung an. In diesem Ratgeber klären wir, was Sie als Vermieter wissen und beachten sollten.
Was sind Schönheitsreparaturen überhaupt?
Schönheitsreparaturen sind Instandhaltungsmaßnahmen an der Oberfläche der Wohnung – also keine strukturellen Arbeiten. Dazu gehören z. B.:
Streichen von Wänden und Decken
Tapezieren
Lackieren von Türen, Heizkörpern, Fensterrahmen
Ausbessern kleiner Bohrlöcher oder Dübelstellen
Nicht dazu zählen größere Renovierungen, Böden, Sanierungen oder Reparaturen an technischen Einrichtungen.
Wer ist laut Gesetz verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten – das gilt auch für Schönheitsreparaturen.
Allerdings dürfen diese Pflichten im Mietvertrag teilweise auf den Mieter übertragen werden – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Hier entscheidet oft die Rechtsprechung.
Was ist erlaubt – und was nicht?
Viele ältere Mietverträge enthalten unwirksame Klauseln, z. B.:
starre Fristen („alle 3 Jahre muss gestrichen werden“)
Verpflichtung zur Renovierung bei Auszug – unabhängig vom Zustand
Verpflichtung, die Wohnung „weiß gestrichen“ zurückzugeben
Solche Klauseln wurden von Gerichten vielfach gekippt. Als Vermieter in Frankfurt sollten Sie daher nur aktuelle, rechtssichere Vertragsvorlagen verwenden – z. B. von Haus & Grund, wie wir es in unserer Vermittlungspraxis tun.
Unser Tipp für Vermieter
✔️ Übertragen Sie Schönheitsreparaturen nur mit moderaten, flexiblen Klauseln
✔️ Nutzen Sie aktuelle Vertragsmuster
✔️ Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Übergabe schriftlich und mit Fotos
Unser Service: Rechtssicher und stressfrei
Wenn Sie mit uns vermieten, erhalten Sie nicht nur einen passenden Mieter – wir kümmern uns auch um einen rechtlich geprüften Mietvertrag, inkl. zulässiger Regelungen zu Schönheitsreparaturen.
So vermeiden Sie Streit und schützen Ihre Rechte als Eigentümer.
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Telefon: 0163 54 71 774
E-mail: info@mietmakler-frankfurt.de
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